Die Erziehung und Sorge für ein Kind sind in erster Linie Aufgaben der Eltern. Zur Unterstützung können ergänzende Hilfen beim Jugendamt beantragt werden. Darauf gibt es einen Rechtsanspruch. Auch Kinder und Jugendliche können sich an das Jugendamt wenden, wenn sie das Gefühl haben, dass die Schwierigkeiten zu Hause nicht mehr direkt mit den Eltern gelöst werden können.

SGB VIII, § 27,1
Ein/e Personensorgeberechtigte/r hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

Bei der Ausgestaltung der Hilfen und der Auswahl des Trägers sollen die Wünsche der Sorgeberechtigten und der Kinder soweit wie möglich berücksichtigt werden (Partizipation und Wunsch- und Wahlrecht). Dafür wird gemeinsam ein Hilfeplan aufgestellt und regelmäßig überprüft. Die Kosten der Hilfen zur Erziehung trägt das Jugendamt, in Einzelfällen wird überprüft, ob eine Familie zur Kostenbeteiligung herangezogen wird.

Es gibt ambulante und stationäre Erziehungshilfen. Der DKSB Stormarn e.V. bietet neben anderen Hilfs- und Unterstützungsangeboten ambulante Erziehungshilfen an. Die Erziehungshilfen müssen vom Jugendamt bewilligt werden. Das sind z.B.

Schulkindergruppen
Die Kinder kommen täglich zu festgelegten Zeiten in die Gruppe. Bei Bedarf gibt es einen Fahrdienst. Die Kinder essen gemeinsam, machen Hausaufgaben und trainieren soziale Fertigkeiten. Pädagogische Mitarbeitende begleiten und unterstützen die Entwicklung der Kinder. Regelmäßig finden Elterngespräche statt. Es gibt eine enge Zusammenarbeit mit der Schule.

Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt und begleitet Familien in der Regel zu Hause bei ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen und im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Sie soll Hilfe zur Selbsthilfe geben.