Was ist die UN-Konvention über die Rechte des Kindes?

Nach jahrelanger Vorarbeit haben die Vereinten Nationen 1989 eine Konvention erlassen, die die Rechte der Kinder hervorhebt, um allen Kindern der Welt einen Mindeststandard an Versorgung, Schutz und Beteiligung am gesellschaftlichen Leben zu sichern.

Die Konvention verfolgt das Ziel, menschenwürdige Lebensbedingungen für Kinder zu schaffen und ihnen ein Grundrecht auf Überleben und persönlicher Entwicklung zu sichern. Als Kinder gelten alle Menschen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Fast alle Staaten dieser Erde haben diese Konvention unterschreiben und sich damit verpflichtet, sie zum Wohle der Kinder umzusetzen. Die Einhaltung der Konvention wird durch ein Komitee alle fünf Jahre überprüft.

Warum gibt es Extra-Rechte für Kinder?

Weltweit leiden unter der Verletzung der Menschenrechte ganz besonders viele Kinder. Auch in Deutschland leiden sehr viele Kinder unter Armut, Obdachlosigkeit, Missbrauch, Vernachlässigung, unter vermeidbaren Krankheiten und ungleichen Bildungschancen. Kinder sind jedoch der Anteil der Bevölkerung, die am wenigsten Möglichkeiten haben, selbst dafür zu sorgen, dass sie zu ihrem Recht kommen. Sie sind deshalb auf unseren besonderen Schutz angewiesen und es liegt in unserer Verantwortung, ihnen diesen Schutz zu geben. Die UN-Konvention richtet sich damit in erster Linie an die jeweiligen Regierungen, die die Bedingungen für eine gute Entwicklung der Kinder schaffen müssen.

Welche Rechte haben Kinder?

Zusammengefasst kann man sagen, dass jedes Kind ein Anrecht hat auf:

  • Gesundheitsversorgung
  • Grundbildung
  • Spiel- und Freizeitmöglichkeiten
  • Menschenwürdige Wohnverhältnisse
  • Schutz vor Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung und Ausbeutung
  • Achtung vor seiner Meinung
  • Gleichbehandlung

Kinder haben doch auch Pflichten, oder?

Diese Frage wird immer wieder gestellt. Selbstverständlich haben Kinder auch Pflichten. Sie haben z.B. wie jeder Mensch die Pflicht, sich anderen Menschen gegenüber so zu verhalten, dass deren Rechte gewahrt werden. Also auch den Eltern gegenüber. Es geht in der Kinderrechte-Diskussion nicht um eine Disqualifizierung der elterlichen Position, sondern es geht einerseits um eine Bewusstmachung der Belange von Kindern und damit auch um eine Stärkung von Familien. Andererseits geht es um mehr Respekt vor der Persönlichkeit des Kindes. Bislang haben Kinder jedoch in den meisten Gesellschaften neben Behinderten den geringsten Stellenwert und brauchen daher besondere Rechte, die ihnen Schutz geben.

Werden durch die UN-Konvention die Rechte der Eltern eingeschränkt?

Nein, im Gegenteil. Durch die UN-Konvention wird die Rolle der Eltern und ihre Bedeutung in der Erziehung hervorgehoben sowie die Bedeutung der Eltern-Kind-Beziehung.

Die Regierung hat die Aufgabe, Eltern in ihrer Rolle als Ernährer und Erzieher zu unterstützen, d.h. die Voraussetzungen zu schaffen, dass Eltern und Erziehungsverantwortliche ihre Aufgabe auch verantwortungsbewusst wahrnehmen können.

Das Recht auf gewaltfreie Erziehung

Nicht nur in den Kinderrechten wird darauf hingewiesen, dass Kinder vor Gewalt geschützt werden sollen, auch in unserer Gesetzgebung ist dieses Recht auf gewaltfreie Erziehung seit Oktober 2000 gültig:

„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ (§1631, Abs. 2 BGB)

Körperliche und seelische Gewalt ist immer eine verletzende und entwürdigende Maßnahme und damit nicht im Einklang mit den Menschen- und Kinderrechten. Durch die Aufnahme dieses Artikels in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist Gewalt gegen Kinder gesellschaftlich geächtet, wenn auch nicht unbedingt strafbar.

In den meisten Fällen ist Gewalt ein Ausdruck von Hilflosigkeit und Überforderung. Deshalb sollen verstärkt Unterstützungsangebote für Familien eingerichtet werden, um ihnen Hilfestellung zu geben, gewaltfreie Erziehungsmethoden zu erlernen.

Können Kinder diese Rechte überhaupt schon verstehen?

Kinder haben ein Recht darauf, über ihre Rechte informiert zu werden. Das ist keine Frage des Alters oder der Reife. Hierzu sind die Erwachsenen gefordert, geeignete Formen zu finden, den Kindern diese näher zu bringen. Selbstverständlich versteht ein 15-jähriger mehr als ein Dreijähriger. Wenn wir jedoch wollen, dass unsere Kinder in einer menschenwürdigen, lebenswerten Gesellschaft aufwachsen, so gehört es dazu, den Kindern diese Rechte zu erklären und auch vorzuleben. Erwachsene haben immer eine Vorbildfunktion.